Die Staatsanwaltschaft Münster stellt das Ermittlungsverfahren gegen Dieter Jasper vorläufig ein. Sie geht offensichtlich davon aus, dass Jasper jahrelang vorsetzlich Titelmissbrauch betrieben habe, denn dies sei laut Wolfgang Schweer von der Staatsanwaltschaft Grundlage des Verfahrens.

Mit einer Zahlung von 5000€ wird das Verfahren ganz beendet. Damit würde Jasper allerdings auch den vorsetzlichen Titelmissbrauch eingestehen und seine gegenüber der IVZ getätigte Aussage,

Die Überprüfung [eines von ihm beauftragten Antwalsbüros] hat ergeben, dass der an der Freien Universität Teufen erlangte Doktorgrad aufgrund des ‚Deutsch-Schweizerischen Abkommens über die Gleichwertigkeit im Hochschulbereich‘ in Deutschland nicht anerkannt wird.

würde sich, was den Inhalt des Prüfungsergebnisses betrifft, als, sagen wir mal, unkorrekt erweisen.


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Süddeutsche Zeitung: Titelmissbrauch – Falscher CDU-Doktor muss 5000 Euro zahlen